Agrarstrukturelle Vorplanung - zweite Stufe. Hochtaunus, Entwicklungsteil.

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1975

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SEBI: 76/5633

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Der Hochtaunus ist in seiner Lage zum Verdichtungsraum Rhein-Main in erster Linie Erholungsraum, vornehmlich für die Naherholung. Das wichtigste Ziel für die Landespflege und den Fremdenverkehr besteht darin, Wasserflächen mit entsprechender Erholungsinfrastruktur zu schaffen. Für die Landwirtschaft ergibt sich, daß vorrangig die starke Besitzzersplitterung durch Flurneuordnungsverfahren beseitigt werden muß; dazu müssen die Haupterwerbsbetriebe teilweise erheblich aufgestockt werden. Zur allgemeinen Erhaltung der Landschaft sind wegen der starken Frequentierung durch die erholungssuchende Bevölkerung folgende Maßnahmen erforderlich Freihaltung der Talzüge von jeglicher Aufforstung, Ausweisung von Erholungsschwerpunkten, Rekultivierung der Abbau- und Entnahmeflächen, Anschüttungen und Mülldeponien, Einordnung baulicher Anlagen im Außen- und Siedlungsbereich, Erhaltung aller Gewässer in ihrem ursprünglichen Charakter, Aufstellung von Flächennutzungsplänen, Maßnahmen zur Dorfentwicklung.

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Wiesbaden: (1975), IV, 93 S., Kt.; Abb.; Tab.; Zus.

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