Spielen als ein ökologisches Problem. Die Unmöglichkeit eines kindgerechten Spielplatzes.

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Abstract

Die Unmöglichkeit eines kindgerechten Spielplatzes wird bedingt durch Planungsvorschriften und Normen über Geräteausstattung und Sicherheit, die im Grunde nur auf die Bedürfnisse von Sandkastenkindern zugeschnitten sind. Durch überspitzte Haftungsansprüche wird die Selbsterfahrung der Kinder beim Spiel von vornherein abgeschnitten, die beim Spiel in einer vielfältigen Landschaft den Kindern ihre eigenen Grenzen zeigt. Insofern muss man den Kindern die Landschaft als Spielgelände anbieten und keine künstlich angelegten, genormten Spielplätze. hg

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Bildung/Kultur, Kinderspielplatz, Gestaltung, Geräteausstattung, DIN-Norm, Norm, Haftung, Landschaftsökologie, Planungsvorschrift

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 33(1980)Nr.2, S.67-68, 70

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Bildung/Kultur, Kinderspielplatz, Gestaltung, Geräteausstattung, DIN-Norm, Norm, Haftung, Landschaftsökologie, Planungsvorschrift

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