Abwehrmöglichkeiten und Entschädigungsansprüche der Gemeinden bei Beeinträchtigung ihrer Realsteuerobjekte durch den Braunkohlentagebau

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SEBI: FG 777

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Der im linksrheinischen Braunkohlenrevier stattfindende Tagebau erfordert Landbeschaffungsmaßnahmen und Grundwasserabsenkungen größten Ausmaßes. Er beeinträchtigt damit gleichzeitig die wichtigsten kommunalen Steuerobjekte; denn er verdrängt die im Abbaugebiet ansässigen Gewerbetriebe und mindert den Wert der betroffenen Grundstücke. Im Hinblick darauf prüft die vorliegende Arbeit, ob die Gemeinden den ihnen dadurch entstehenden Realsteuerausfall widerstands- bzw. entschädigungslos hinnehmen müssen. Die anerkannten Ausgleichsmöglichkeiten (Realsteuerpflichtigkeit des Bergbaus selbst sowie Ausgleichsansprüche der Gemeinden gegen das Land) können den Steuerausfall nur zum Teil ausgleichen. Die Arbeit eröffnet jedoch noch einen anderen Weg: Ein Anspruch aus Art. 14 GG, @@ 74/75 ALR ist begründet, wenn durch den Steuerausfall die Normen der Art. 28 (2) S. 1, 106 (6) GG zu Lasten der Gemeinde verletzt wurden. chb/difu

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Braunkohlentagebau, Bergbau, Realsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Finanzzuweisung, Entschädigungsanspruch, Gemeindefinanzen, Kommunalrecht, Bodenrecht, Steuer, Industrie, Verfassungsrecht

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Köln:(1964), XVIII, 146 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1964)

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Braunkohlentagebau, Bergbau, Realsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Finanzzuweisung, Entschädigungsanspruch, Gemeindefinanzen, Kommunalrecht, Bodenrecht, Steuer, Industrie, Verfassungsrecht

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