Normkonkretisierung im Recht der wassergefährdenden Stoffe. Rechtlicher Regelungsbedarf unterhalb der Verordnungsebene - zugleich eine erläuternde Einführung in die Muster-VAwS.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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DE

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Berlin

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ZLB: 92/2512

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Zusammenfassung

Das Recht der wassergefährdenden Stoffe ist das Sonderrecht der bei bestimmungsgemäßem Betrieb weder auf stoffliche Emissionen noch auf ein Ablagern gerichteten Anlagen, welche zum Umgang mit für das Wasser gefährlichen Stoffen dienen. Es ist im wesentlichen in den §§ 19 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) geregelt. Da jedoch die Regelungen im WHG nicht vollständig sind, finden sich viele ergänzende Regelungen im Gewerberecht, Bauordnungsrecht und auch im Wasserrecht der Länder. Insbesondere ist auffällig, daß dieser Rechtsbereich durch Normen geprägt wird, die unterhalb der Verordnungsebene liegen, nämlich durch die "Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe" (VV-VAwS). Gerade der Bereich der Verwaltungsvorschriften ist jedoch in der Rechtswissenschaft so gut wie gar nicht kommentiert worden, so daß der Anwender der Rechtsvorschriften auf Stellungnahmen aus technischer Sicht zurückgreifen muß. Dieser fast rechtsfreie Raum ist Thema der vorliegenden Arbeit. lil/difu

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356 S.

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Wasserrecht und Wasserwirtschaft; 27