Umwelt-Audit-Verordnung. Grundsätze und Kritikpunkte.
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Date
1995
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DE
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0943-383X
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IRB: Z 1830
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Authors
Abstract
Im ordnungspolitischen Umfeld der Umwelt-Audit-Verordnung der EG vom Juni 1993 geht es um die integrierte Berücksichtigung und Einschränkung aller an einem Unternehmensstandort auftretenden Umweltauswirkungen aller Produktionsverfahren und Produkte. Dies führt wesentlich über die bisherige Betrachtung der Emissionen in die Umweltmedien Luft, Wasser und Boden hinaus. Es geht vielmehr um eine vorsorgliche Verbesserung des Umweltverhaltens von Unternehmen durch eine Überwachung durch unabhängige Umweltgutachter. Im Unterschied zur Zertifizierung im Rahmen der Produktsicherheitsregulierung kann jedoch hiermit keine widerlegliche Vermutung verknüpft werden, daß das betreffende Unternehmen dauerhaft alle maßgeblichen Umweltvorschriften einhalte. Jedoch soll die unternehmerische Bestrebung organisatorisch verankerbar werden, die beste verfügbare Technik zur Vermeidung von Umweltbelastungen auch einzusetzen. Hierzu sind Grundsätze für Managementpraktiken aufgezeigt.
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr.1
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S.4-9
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Betrieb , Organisation , Umweltschutzrecht , Ökologie , Produktion , Verfahren , Management , Fachplanung , Verwaltung , Verordnung , Ordnungspolitik