Öffentliches Bundes-, Kantons- und Gemeindebaurecht, das 15 Kurortsgemeinden Graubündens prägt.
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1977
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SEBI: 78/2229
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Zusammenfassung
Der Verfasser gibt zunächst einen Überblick über das schweizerische Bundesbaurecht mit den einzelnen Rechtsgebieten Raumplanungsrecht, Forstrecht, Gewässerschutzrecht, Natur- und Heimatschutzrecht, Arbeitsschutzrecht und Wohnungsbauförderungsrecht, woran sich eine Darstellung des Baurechts des Kantons Graubünden anschließt.Zur Schaffung von Baurechtsnormen sind jedoch nicht nur der Bund und der Kanton befugt, sondern auch 15 z.T. international bekannte Kurortsgemeinden Graubündens, denen eine Autonomie auf dem Gebiet des Baurechts zusteht.Der Autor behandelt die wichtigsten kommunalen Baurechtsnormen und ihre Durchsetzung, wie die Vorschriften über das Hofstattrecht, den Immissionsschutz, den Grenzabstand, den Gebäudeabstand, die Gebäudehöhe, die Geschoßzahlbeschränkung und den Schutz des Landschafts- und Ortsbildes sowie die Gefahrenabwehr. wd/difu
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Zürich: Juris (1977), XVI, 394 S., Lit.