Denkmalschutz und Eigentumsgarantie.
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1975
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SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
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IRB: Z 1014
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Zusammenfassung
Denkmalschutz wird heute zunehmend als soziale Aufgabe betrachtet. Zudem gilt das Interesse des modernen Denkmalschutzes nicht mehr nur der Erhaltung bekannter Einzelbauwerke, sondern der Erhaltung und Restaurierung ganzer geschlossener Denkmalbereiche. Aus dieser neuen Entwicklung ergeben sich Probleme im Bereich der Eigentumsordnung. Denkmalschutz im genannten Sinn würde undurchführbar für die öffentliche Hand, wenn sie bei der bestehenden Knappheit der Mittel beispielsweise bei der Versagung von Abbruchgenehmigungen für die wirtschaftlichen Nachteile des Eigentümers aufzukommen hätte. Daraus ergibt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die grundgesetzlich geschützte Eigentümerposition zugunsten des Denkmalschutzes entschädigungslos beschränkt werden kann. Dieser Frage gehen die Verf. im einzelnen nach.
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Deutsches Verwaltungsblatt, Köln 90 (1975), 23, S. 933-940, Lit.