Haftung für falsche Auskunft über Baumöglichkeit.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1988

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 877

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Der Beitrag befasst sich mit einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm. Als ein Bauinteressent ein Grundstück kaufen wollte, bestätigte ihm die Gemeinde, das das Grundstück innerhalb des Flächennutzungsplanes als Baugebiet ausgewiesen ist. Im Auskunftsschreiben war für den Bauinteressenten ersichtlich, dass die Gemeinde die künftige Bebaubarkeit des Grundstückes nicht verbindlich zusagen, sondern nur die für eine künftige Bebaubarkeit sprechenden Tatbestände darlegen wollte. Im vorliegenden Fall waren die von der Gemeinde erteilten Auskünfte unrichtig, unvollständig und unklar. Die planungsrechtliche Situation war unrichtig, zumal das Grundstück in einem anderen Bebauungsplangebiet lag, nach dessen Festsetzungen nur eine landwirtschaftliche Nutzung des Grundstückes zulässig war. Nach Auffassung des Gerichts war die amtspflichtwidrige Auskunftserteilung hinreichend ursächlich für den geltend gemachten Schaden, der im wesentlichen darin bestand, dass der Bauinteressent einen Baulandpreis gezahlt hatte, während nunmehr feststand, dass das Grundstück nicht bebaubar war. (hb)

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 78(1988), Nr.2, S.94-95

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen