Bauleitplanerische Maßnahmen zum Schutz der Kur- und Erholungsgebiete. In den Städten und Gemeinden ist das Interesse an Wohnumfeldverbesserung, insbesondere an Verkehrsberuhigung, gestiegen. Leicht überarbeitete Fassung eines Vortrages vor dem Deutschen Seminar für Fremdenverkehr in Berlin am 4.10.84.
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SEBI: Zs 643-4
IRB: Z 960
BBR: Z 239b
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BBR: Z 239b
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Abstract
Ausgehend vom gestiegenen Interesse an Wohnumfeldverbesserung und Verkehrsberuhigung in den Städten und Gemeinden wird diese Thematik insbesondere bezogen auf Kurorte und Heilbäder behandelt. Die wichtigsten Begriffsbestimmungen zum Kurort, Kurgebiet, Kurortcharakter usw. erfolgen auf der Grundlage des Kurortegesetzes NW, ergänzt um Beispiele aus der Praxis für Maßnahmen zum Kurgebietsschutz. Die Frage ausreichender Abstände zwischen Kurgebiet und gewerblichen Nutzungen wird auf der Grundlage des Abstandserlasses NW erörtert. Immer wieder wird auf Beispiele und Erfahrungen der Stadt Bad Münstereifel zurückgegriffen, so auch bei der Schilderung des Ablaufes kommunaler Planungspraxis, Fragen der Bebauung von Freibereichen, Fragen des städtebaulichen Erneuerungsbedarfs und insbesondere der Verkehrsberuhigung. (kl)
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Kurort, Heilbad, Erholungsfläche, Erholungsplanung, Wohnumfeldverbesserung, Stadtplanung/Städtebau, Bauleitplanung
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Städte- und Gemeindebund 40(1985), Nr.1, S.13-19
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Kurort, Heilbad, Erholungsfläche, Erholungsplanung, Wohnumfeldverbesserung, Stadtplanung/Städtebau, Bauleitplanung