Der Maßstab des Wohls des Kindes, des Mündels, des Pfleglings und des Betreuten bei der gerichtlichen Kontrolle ihrer Interessenvertreter.

Fegeler, Susanne
Nomos
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Datum

2000

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Herausgeber

Nomos

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Baden-Baden

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: 2001/962

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI
RE

Zusammenfassung

Der Begriff des Kindeswohls beschäftigt die juristische Diskussion seit langem. Kaum beachtet werden hingegen die Begriffe des Wohles des Mündels, des Pfleglings und des Betreuten. Dabei lassen sich die für die Bestimmung des Kindeswohls geltenden Grundsätze hierauf nicht übertragen. Art. 6 Abs. 2 GG begründet für die Eltern ein Interpretationsprimat. Hierdurch sind die Gerichte an die elterliche Bestimmung des Kindeswohls gebunden und können lediglich die Verletzung der Grenzen der elterlichen Interpretationsbefugnis überprüfen. Für den Vormund, Pfleger und Betreuer existiert ein entsprechendes Interpretationsprimat dagegen nicht. Hier haben die Gerichte eine autonome Interpretationsbefugnis. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

202 S.

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Stichwörter

Serie/Report Nr.

Nomos Universitätsschriften: Recht; 345

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