Der Maßstab des Wohls des Kindes, des Mündels, des Pfleglings und des Betreuten bei der gerichtlichen Kontrolle ihrer Interessenvertreter.
Nomos
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Datum
2000
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Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 2001/962
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
RE
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Begriff des Kindeswohls beschäftigt die juristische Diskussion seit langem. Kaum beachtet werden hingegen die Begriffe des Wohles des Mündels, des Pfleglings und des Betreuten. Dabei lassen sich die für die Bestimmung des Kindeswohls geltenden Grundsätze hierauf nicht übertragen. Art. 6 Abs. 2 GG begründet für die Eltern ein Interpretationsprimat. Hierdurch sind die Gerichte an die elterliche Bestimmung des Kindeswohls gebunden und können lediglich die Verletzung der Grenzen der elterlichen Interpretationsbefugnis überprüfen. Für den Vormund, Pfleger und Betreuer existiert ein entsprechendes Interpretationsprimat dagegen nicht. Hier haben die Gerichte eine autonome Interpretationsbefugnis. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
202 S.
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Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Nomos Universitätsschriften: Recht; 345