Lärmfragen in den vergangenen 40 Jahren. Und die immer noch offenen Fragen.

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DE

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840

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RE

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Abstract

Der Beitrag gibt einen allgemeinen und problemorientierten Überblick über die Entwicklung des Lärmrechts in Normsetzung, Verwaltungsvorschriften und einzelnen Rechtsprechungsbereichen der letzten vier Jahrzehnte. Zugleich wird ein Überblick zu noch offenen Fragen gegeben. [1] Kann man Lärm "messen"? Was könnte man "messen"? Kann man hinreichend verlässliche Prognosen über das Entstehen von Lärm erstellen? Gibt es dazu Modelle mit hinreichend verlässlichen Parametern? [2] Empirisches Wissen - Graduierung des Lärms. Wann erreicht die Intensität des Lärms den Bereich sog. schädlicher Umweltauswirkungen, insbesondere den Bereich der Gesundheitsschädigung oder der Gesundheitsgefährdung? Welches empirische Wissen besteht hierzu? Was bedeutet das Kriterium der Möglichkeit "störungsfreier" Kommunikation? Welche Abgrenzungen bestehen zur rechtserheblichen "Beeinträchtigung"? [3] Reaktionspotentiale: Welche technischen und/oder rechtlichen Möglichkeiten der Lärmvermeidung oder der Lärmminderung bestehen? Rechtliche Varianten: Kampf an der Quelle? Oder nur passiver Schutz? Oder nur das flächenbezogene Trennungsprinzip (Abstandslösung)? [4 ]Wer ist befugt, verbindliche Regelungen aufzustellen? Eine Unterfrage ist: Besteht überhaupt eine Rechtspflicht, verbindliche Regelungen aufzustellen? Welchen Rechtscharakter haben derartige Regelungen oder sollten sie doch haben? Hat die Exekutive einen Beurteilungsspielraum? Worin könnte dieser bestehen? [5] Die Unterlassungsfrage. Wie ist die Rechtslage zu beurteilen, wenn eine angenommene Rechtspflicht, verbindliche Regelungen aufzustellen, nicht erfüllt wird? Wer ist befugt, diesen "rechtswidrigen" Zustand festzustellen? [6] Grundrechtliche Ausgangslage? Kann die Rechtmäßigkeit einer verbindlichen Regelung anhand einer höherrangigen Rechtsnorm überprüft werden? Welche höherrangigen Rechtsnormen kommen hierfür in Betracht? [7] Klagebefugnisse? Wer ist befugt, eine Verletzung von lärmbezogenen Rechtsregeln geltend zu machen? Ist die "Lärmfrage" eine des Zivilrechts und/oder des öffentlichen Rechts?

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 10

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S. 515-523

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