Erschließungsbeitragsrecht; hier - Entstehen der Beitragspflicht, Erfordernisse des Verkehrs und allgemeine Verkehrssicherheit (RAST-E 1971) Urt. HessVGH - 5 UE 2211/84 - vom 18.5.1988.
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SEBI: Zs 2216-4
IRB: Z 1032
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Zusammenfassung
Wurde Mitte der 70er Jahre eine Anbaustraße unter Wegfall einer Teileinrichtung abweichend von den satzungsmäßigen Herstellungsmerkmalen ausgebaut, so konnte für die Frage, ob dennoch die Erfordernisse des Verkehrs und die allgemeine Verkehrssicherheit ausreichend gewahrt blieben, auf die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Teil Erschließung (RAST-E) herausgegeben von der Forschungsstelle für das Straßenwesen 1971, als sachverständig ermittelte Erkenntnisse über verkehrstechnische Zusammenhänge zurückgegriffen werden. (hg)
Beschreibung
Schlagwörter
Erschließungsbeitrag, Verkehrssicherheit, Straßenausbau, Rechtsprechung, Beitragspflicht, Anforderung, VG-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz
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In: Hessische Städte- und Gemeindezeitung, 39(1989), Nr.2, S.66
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Erschließungsbeitrag, Verkehrssicherheit, Straßenausbau, Rechtsprechung, Beitragspflicht, Anforderung, VG-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz