Das Gebot der Rücksichtnahme - vom Irrgarten in die Sackgasse.

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0340-7489

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IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241

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Abstract

Als das Bundesverwaltungsgericht 1977 die Notwendigkeit sah, in Einzelfällen Nachbarschutz zu gewähren, wenn aufgrund der Verletzung des Rücksichtnahmegebots eine Baugenehmigung rechtswidrig war, hat es die ausufernde Heranziehung des Rücksichtnahme-Grundsatzes in der Rechtsprechung nicht vorausgesehen. Durch Nachbarklagen, vor allem in Gemengelagen, deren Zahl sprunghaft angestiegen ist, wird die Durchsetzung einer Baugenehmigung zum Lotteriespiel. Ausgehend von einer Reihe von Urteilen wird die Problematik dieser Entwicklung aufgezeigt. Der Verfasser argumentiert, daß das Rücksichtnahmegebot und seine drittschützende Wirkung im Bebauungsplan bereits in der Abwägung aufgegangen sind. Im unbeplanten Innenbereich und im Außenbereich vermitteln die Schutznormen des Bundesimmissionsschutzgesetzes in der Regel ausreichend Nachbarschutz. So gesehen besteht keine Notwendigkeit, das Rücksichtnahmeprinzip für sich und seine drittschützende Wirkung heranzuziehen. (wb)

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Baurecht

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Nr.6

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S.673-683

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