Die Statutarrechte der Stadt Rüthen.

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Bonn

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ZLB: 96/3227

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Abstract

Diese rechtsphilologische Arbeit befaßt sich mit dem Stadtrecht der westfälischen Kleinstadt. Es stammt aus dem 12. Jahrhundert und hat im Mittelalter das Recht verschiedener Nachbarstädte entscheidend geprägt. Im ersten Teil der Untersuchung bringt der Autor den Originaltext der niederdeutsch abgefaßten Statutarrechte inklusive einer Übersetzung ins Neuhochdeutsche. Die 72 Paragraphen enthalten u. a. eheliches Güterrecht, Erbrecht und Strafrecht. Nach einer Klärung der Überlieferungsgeschichte des Textes behandelt der Autor den institutionellen Aufbau der Stadt Rüthen im Mittelalter. Zu den Funktionsträgern der Stadt gehörten damals z. B. der "Schultheiß", der "Richter" und der "Marschall" als landesherrliche Beamte sowie die Bürgerversammlung, der Stadtrat und der "Bauernrichter" als städtische Institutionen. Im Schlußteil vergleicht der Autor das Stadtrecht Rüthens mit dem von Soest. gar/difu

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XX, 143 S.

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