Bismarck und das Herzogtum Lauenburg. Die Eingliederung Lauenburgs in Preußen 1865-1876.
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1989
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SEBI: 90/2526
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Der Eingliederungsprozeß des Herzogtums Lauenburg begann mit dem Anschluß an Preußen in Form einer Personalunion am 13.9.1865. Dieser Zusammenschluß zweier Staaten war aufgrund der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung Lauenburgs möglich, weil die Ritter- und Landschaft als rechtmäßige Vertretung des Herzogtums selbständig über den Anschluß an Preußen beschließen konnte. Über diese Gegebenheiten war Bismarck informiert, und er nutzte sein Wissen, als ihm die gesamtpolitische Situation günstig für den Anschluß erschien. Dabei bediente er sich des Grafen Albrecht von Bernsdorff als Mittelsmann. Die Motive Bismarcks lassen erkennen, daß den Lauenburgern keine andere Wahl blieb, als sich für Preußen zu erklären. Obwohl die Verhältnisse des Herzogtums bis 1876 unter Anwendung preußischer Normen umgestaltet worden waren, konnte dank des Geschicks der preußischen Behörden eine Reihe von landeseigenen Besonderheiten bewahrt werden. kmr/difu
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Neumünster: Wachholtz (1989), 237 S., Abb.; Lit.; Reg.(phil.Diss.; Kiel 1988)
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Serie/Report Nr.
Quellen und Forschungen zur Geschichte Schleswig-Holsteins; 94; Schriftenreihe der Stiftung Herzogtum Lauenburg; 16