Die Institutionalisierung der Jugendpflege in Nordrhein-Westfalen.

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SEBI: Zs 884
BBR: B 12 460

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Zusammenfassung

Während der Begriff Jugend-,,pflege'' für die Aufgaben außerschulischer Erziehungs- und Bildungsarbeit längst nicht mehr zutrifft, hat sich die Verflechtung unterschiedlichster Instanzen und Zuständigkeiten in diesem Bereich seit 1911 nicht gewandelt.Die Funktionsgerechtigkeit des Institutionshandelns hat die Forschung bisher nur unter Teilaspekten untersucht (Vogel - Keil).Beide kritisieren das Vorgegebene, haben aber verschiedene Vorstellungen von Neuordnung.Am Beispiel Nordrhein-Westfalens werden behördliche Förderungen, vertikale und horizontale Verantwortungskomponenten, Planungsschwerpunkte, rechtliche Grundlagen einer optimalen ,,Jugendpflege'' erörtert.

Beschreibung

Schlagwörter

Theorie, Planung, Öffentliche Einrichtung, Sozialrecht, Jugendamt, Mitarbeiter, Trägerschaft, Alter

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In: Bildung und Erziehung (1970) S. 443-454

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Theorie, Planung, Öffentliche Einrichtung, Sozialrecht, Jugendamt, Mitarbeiter, Trägerschaft, Alter

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