Beschwerdemanagement und Ombudschaft - eine Qualitätsstrategie für die Jugendämter? Dokumentation der Fachtagung am 25. und 26. April 2013 in Berlin.
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DE
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Berlin
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SEBI: Kws 34/73
DIFU: SER CXV/90
AGFJ: 13/F2356
DIFU: SER CXV/90
AGFJ: 13/F2356
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SW
KO
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Abstract
Eine Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien an sozialpädagogischen Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, und die Sicherung ihrer Rechte hierbei, ist nicht immer ein konfliktfreier Prozess. Dann braucht es geeignete Verfahren im Jugendamt bzw. eine unabhängige Instanz, mit deren Unterstützung die Entscheidungskriterien der Jugendämter für eine bestimmte Hilfe gemeinsam hinterfragt werden können. Die Einrichtung eines internen Beschwerdemanagements in Jugendämtern sowie kommunaler Ombudschaftsstellen bietet sich hier an, im Sinne der Organisationskultur in der Kinder- und Jugendhilfe, auch wenn diese dabei eher noch am Anfang steht. Die §§ 79 und 79 a SGB VIII bieten hierfür die gesetzliche Grundlage. Ziel ist es, mit der Implementierung von Beschwerdemanagement in den Jugendämtern sowie von Ombudschaftsstellen die Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe zu verbessern, d.h. nicht nur im Jugendamt selbst, sondern explizit auch bei den freien Trägern. Fragen, die auf dieser Fachtagung im Mittelpunkt standen, sind u.a. folgende: Wie sollte eine Beschwerdekultur in der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt werden und brauchen "wir" dazu noch eine neue Organisation in der Kinder- und Jugendhilfe? Was bedeutet der § 79 SGB VIII für die Praxis? Wie kann diese Norm umgesetzt werden? Welche Initiativen haben sich bisher in den Kommunen und Ländern entwickelt? Wie wird mit Beschwerdemanagement intern in den Jugendämtern umgegangen (auch Schnittstelle Dienstaufsichtsbeschwerde - Kinderschutz)? Was kann das Jugendamt aus Beschwerden lernen und was muss ggf. in der Organisation(skultur) verändert werden? Was bedeutet hier Beteiligung vom Kind aus gedacht? Was für Standards und Regeln gibt es im Umgang mit Kindern und Jugendlichen?
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132 S.
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Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe; 90