Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt - SOG LSA -. 5., akt. u. vollst. überarb. Aufl.
Boorberg
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Boorberg
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Stuttgart
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: R 657/20c
item.page.type
item.page.type-orlis
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Mit der Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) soll zum einen geregelt werden, dass Polizeivollzugsbeamte den Bürgern unseres Landes wie bisher grundsätzlich mit einem Namensschild gegenübertreten oder über das Tragen einer individuellen numerischen Kennzeichnung im Nachhinein für eingeschränkte Zwecke identifizierbar sind (individuelle Kennzeichnungspflicht). Zum anderen soll die Befugnis der Polizei zur Anfertigung von Bildaufzeichnungen bei Personen- oder Fahrzeugkontrollen zum Zweck der Eigensicherung in § 16 Abs. 3 SOG LSA für die Durchführung eines Modellversuchs zum Einsatz von sog. Body-Cams in den kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts befristet um die Möglichkeiten der Vorabaufzeichnung und die Anfertigung von Tonaufzeichnungen erweitert werden.
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
460 S.
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Polizeirecht kommentiert