Die Abweichungskompetenzen der Länder im Verhältnis zum Vorrang des Bundesrechts gemäß Art. 31 GG.

wvb, Wiss. Verl.
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wvb, Wiss. Verl.

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DE

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Berlin

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ZLB: 008/000 178 842

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Mit der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 wurden mit dem Ziel der Stärkung der Länder sowohl die Gesetzgebungskompetenzen als auch die Verwaltungskompetenzen mit einer dem Grundgesetz bisher so nicht bekannten Regelungskonstruktion versehen. Aufgrund dieser sog. Abweichungskompetenzen erhalten die Länder in bestimmten Fällen die Befugnis, eigene von Bundesrecht abweichende Gesetze zu schaffen. Gleichzeitig behält der Bund jedoch die Kompetenz, seine Gesetze zu novellieren. Kollisionen löst eine neu eingeführte lex posterior-Regel, nach welcher immer das jeweils spätere Gesetz gilt. Schnell kam der Vorwurf auf, diese Konstruktion kehre die Grundregel des Art. 31 GG ("Bundesrecht bricht Landesrecht") um und sei auch im Übrigen systemwidrig. Damit ist die Frage nach den Auswirkungen der neuen Abweichungskompetenzen zum einen auf das Bund-Länder-Verhältnis und zum anderen auf das System der Kollisionsnormen vorprogrammiert. Die Autorin untersucht die Entstehungsgeschichte der Abweichungskompetenzen, ihre rechtsdogmatische Einordnung und insbesondere die Auswirkungen der neu eingeführten lex posterior-Regel auf das Verhältnis von Bundes- zu Landesrecht.

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363 S.

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Schriften zur Rechtswissenschaft; 181