Versteuerung des Nutzungswertes der selbstgenutzten Wohnung.

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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4

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Zusammenfassung

Durch die Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 21 a EStG hat der Gesetzgeber die steuerliche Förderung des Wohneigentumbaus erheblich reduziert. Insbesondere der Ausschuss des Schuldzinsenabzuges, soweit der Grundbetrag ueberschritten wird, ist bedeutend. Diese aufkommenswirksame Änderung ist jedoch durch die Neufassung des § 21 a IV EStG, wonach für jeweils drei Jahre DM 10.000, Schuldzinsen für abzugsfähig erklärt werden, neutralisiert worden. Der Autor meint, dass sich damit der gesetzgeberische Aufwand letztendlich nicht gelohnt habe. Besser wäre es gewesen, Konsequenzen aus der Systemwidrigkeit der § 21 II, 21 a EStG zu ziehen und diesen ersatzlos zu streichen. rh

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Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Steuerrecht, Nutzwert, Ertragswert, Eigennutzung, Wohnungseigentum, Einkommensteuergesetz

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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 37(1984)Nr.12, S.401-403, Lit.

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Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Steuerrecht, Nutzwert, Ertragswert, Eigennutzung, Wohnungseigentum, Einkommensteuergesetz

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