Klage von Wohnungseigentümern gegen Grundstücksnachbarn erteilte Baugenehmigung. VG Freiburg, Urteil vom 12.5.1987 - 6 K 104/86.

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Zusammenfassung

Eine von einer Anwaltssozietät ohne schriftliche Vollmacht des Wohnungseigentümers erhobene Anfechtungsklage ist unzulässig, wenn mit der Klage die Aufhebung einer dem Grundstücksnachbarn erteilten Baugenehmigung wegen einer angeblich unzumutbaren Beeinträchtigung der im Sondereigentum stehenden Eigentumswohnung begehrt wird, und wenn dieser Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung gegen die Klageerhebung gestimmt hat. Eine wirksame Prozessvollmacht kann in diesem Fall auch nicht vom Verwalter gemäß § 27 II Nr. 4 oder 5 WEG erteilt werden, weil sich diese Vorschriften nur auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums beziehen. Die Kosten für die vollmachtlose Klageerhebung fallen den Mitgliedern der Anwaltssozietät als Gesamtschuldnern zur Last. (-z-)

Beschreibung

Schlagwörter

Baugenehmigung, Wohnungseigentumsgesetz, Rechtsprechung, Wohnungseigentümer, Nachbarklage, Anfechtungsklage, Verwaltungsgericht, Verwaltungsgerichtsordnung, VG-Urteil, Wohnungsrecht

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 41(1988), Nr.42, S.2689, Lit.

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Baugenehmigung, Wohnungseigentumsgesetz, Rechtsprechung, Wohnungseigentümer, Nachbarklage, Anfechtungsklage, Verwaltungsgericht, Verwaltungsgerichtsordnung, VG-Urteil, Wohnungsrecht

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