Umweltrechtliche Verantwortlichkeit als mittelbarer Verursacher von Umwelteinwirkungen. Materielle und finanzielle Verantwortlichkeit als aktiver und passiver Verursacher fremder umwelterheblicher Handlungen im deutschen Umweltrecht und nach der EG-Umwelthaftungsrichtlinie.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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Berlin

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ZLB: 2006/797

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Die rechtliche Behandlung mittelbarer Verursacher steht im deutschen Umweltrecht in einem Spannungsfeld zwischen der aus dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht entstammenden Theorie der unmittelbaren Verursachung und dem nicht auf unmittelbare Verursachungen im polizeirechtlichen Sinne beschränkten umweltrechtlichen Verursacherprinzip. Der Autor widmet sich speziell der Frage nach der Verantwortlichkeit für die aktive und die pflichtwidrige passive Verursachung fremder umwelterheblicher Handlungen. Er beschränkt sich dabei nicht auf das öffentliche Recht, sondern bezieht auch Umweltstraf- und Privatrecht mit ein. Beleuchtet wird auch die Verantwortlichkeit nach der EG-Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG. difu

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451 S.

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Umwelt- und Technikrecht; 85