Der Verwaltungszwang zur Durchsetzung von gemeindlichen Verwaltungsakten nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.

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Die Arbeit stellt im Hinblick auf das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1.1.1958 (VwVG) das System des Verwaltungsverfahrens bei der Durchsetzung von Verwaltungsakten und den Rechtsschutz des Bürgers gegenüber Maßnahmen des Verwaltungszwanges dar. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Abgrenzung der Vorschriften des VwVG zu bundesrechtlichen Vorschriften. Dadurch wird zugleich die Kompetenzverteilung des GG zwischen Bund und Ländern erhellt. Nicht jede Anwendung von Verwaltungszwang darf nach den Vorschriften des VwVG erfolgen. Eine weitere Frage ist, ob und inwieweit das VwVG die Anwendung anderer landesrechtlicher Vorschriften ausschließt, die zwar nicht ausdrücklich aufgehoben sind, aber die gleiche Materie regeln. Angesichts der Unüberschaubarkeit des besonderen Verwaltungsrechts bezieht der Autor die Probleme auf den noch zu überschauenden gemeindlichen Bereich. chb/difu

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Verwaltungszwang, Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Demokratie, Rechtsstaat, Zwangsmittel, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Verwaltung/Öffentlichkeit, Rechtsgeschichte

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Köln: (1961), 421 S., Tab.; Lit.

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Verwaltungszwang, Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Demokratie, Rechtsstaat, Zwangsmittel, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Verwaltung/Öffentlichkeit, Rechtsgeschichte

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