Wohnungsvermittlung als kommunale Aufgabe - Historische Entwicklung und aktuelle Rechtsfragen.
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SEBI: 79/1728
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DI
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Abstract
Hatte sich der Staat vor dem 1. Weltkrieg weitgehend auf Maßnahmen der Wohnungsaufsicht beschränkt, so war nach dem Krieg, ausgelöst durch die kriegsbedingte Wohnungsnot, ein zunehmendes Engagement auf dem Gebiet der Wohnungslenkung zu beobachten. 1933 führte jedoch die Aufhebung des Wohnungsmangelgesetzes u. a. auch zur Einstellung der gesetzlich geregelten kommunalen Wohnungsvermittlung. Trotz der Wohnraumzwangsbewirtschaftung nach dem 2. Weltkrieg gab es bis 1971 keinen kommunalen Wohnungsnachweis. Die im Jahre 1971 einsetzende Gründungswelle, die das gesamte Bundesgebiet erfaßte, hat einen heftigen Streit über ihre verfassungs-, kommunal- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit ausgelöst. Die oft aufgestellte Forderung nach einer Monopolisierung der Wohnungsvermittlung durch eine umfassende gesetzliche Regelung veranlaßt den Verfasser, die verfassungsrechtlichen Grenzen für ein derartiges Gesetz abzustecken. Er kommt zu dem Ergebnis, daß die materielle Verfassungsmäßigkeit eines entsprechenden Gesetzes nur dann problematisch ist, wenn dieses Gesetz ein kommunales Wohnungsvermittlungsmonopol begründet, nicht aber, wenn es lediglich die mit der privaten Wohnungsvermittlung konkurrierende kommunale Wohnungsvermittlung einer strafferen gesetzlichen Normierung unterwirft. eb/difu
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Wohnungsvermittlung, Kommunalrecht, Wohnungsmarkt, Rechtsgeschichte, Mietwesen, Wohnungswesen
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Kiel: (1978), IX, 333 S., Lit.
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Wohnungsvermittlung, Kommunalrecht, Wohnungsmarkt, Rechtsgeschichte, Mietwesen, Wohnungswesen