Das Abgabenrecht als Mittel des Umweltschutzes.

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IRB: Z 1585

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Der Einsatz des Abgabenrechts als Instrument des Umweltschutzes bedarf als Tatsache nicht des Belegs. Die Abwasserabgabe, die naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgaben und der sog. Wasserpfennig sind bekannte Beispiele. Vieles andere - von einer Altlastenabgabe bis hin zu einer Walderhaltungsumlage - ist oder war in der Diskussion. Überdies gehören sowohl ein Teil der überlieferten Kommunalabgaben - etwa die Gebühren und Beiträge für die Entsorgung - als auch die einschlägigen sog. Verschonungssubventionen - z.B. diejenigen nach § 3 b Abs. 1 KraftStG - zum Thema. Das alles führt auf Zulässigkeitsfragen, und dabei stehen primär Zusammenhänge auf dem Spiel, die der Beziehung des Abgabenrechts gerade zum Umweltschutz vorausliegen. Es geht in erster Linie um die Dienstfähigkeit des Abgabenrechts als solche; der Einsatz zugunsten des Umweltschutzes ist, und so sind auch in den weiteren Ausführungen die Akzente gesetzt, nur ein Anwendungsfall dessen. (-z-)

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Abgabenrecht, Umweltschutz, Naturschutz, Ausgleichsabgabe, Zulässigkeit, Rechtssituation, Vorteilsausgleich, Recht, Umwelt

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Umwelt- und Planungsrecht 8(1988), Nr.5, S.161-170, Lit.

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Abgabenrecht, Umweltschutz, Naturschutz, Ausgleichsabgabe, Zulässigkeit, Rechtssituation, Vorteilsausgleich, Recht, Umwelt

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