Die öffentliche Straße und ihre Benützung in der neueren Straßenrechtsgesetzgebung, unter besonderer Berücksichtigung des luzernischen Straßengesetzes und vergleichender Heranziehung der deutschen Straßen- und Wegegesetzgebung.

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SEBI: 71/1511

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Abstract

Unter Straßenrecht sind die Rechtsvorschriften zu verstehen, die die öffentlich-rechtlichen Verhältnisse an den öffentlichen und (in beschränktem Maße) an privaten Straßen regeln; dazu gehören die Bestimmungen über die Straßeneinteilung und -einreihung, die Widmung und Entwidmung öffentlicher Straßen, die Straßenbenutzung, die Baulast, die Planung, der Bau, die Enteignung und das Nachbargebiet der Straßen. Der Autor behandelt die genannten Gebiete als Bestandteile des Straßenbenutzungsrechts der Schweiz und zieht jeweils Parallelen zur deutschen Rechtslage. Er erörtert den Begriff der öffentlichen Straße und befaßt sich näher mit den verschiedenen Benutzungsarten dem Gemeingebrauch und dem Sondergebrauch (in Deutschland Sondernutzung). Abschließend macht er einige spezielle Bemerkungen zum luzernischen Straßengesetz. chb/difu

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Straßenrecht, Wegerecht, Straßenbenutzung, Straße, Widmung, Entwidmung, Gemeingebrauch, Sondernutzung, Sondergebrauch, Ruhender Verkehr, Parken, Verwaltungsrecht, Verkehr, Rechtsvergleichung

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Winterthur: Schellenberg (1967), XV, 112 S., Lit.

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Straßenrecht, Wegerecht, Straßenbenutzung, Straße, Widmung, Entwidmung, Gemeingebrauch, Sondernutzung, Sondergebrauch, Ruhender Verkehr, Parken, Verwaltungsrecht, Verkehr, Rechtsvergleichung

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