Forschungsauftrag Velomarkierungen. Schlussbericht.
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2009
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CH
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Bern
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FO
EDOC
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Zusammenfassung
Das Bedürnis nach durchgehender Signalisation und Markierung von Radrouten auch unter engen räumlichen Verhältnissen führt dazu, dass oft Markierungen für den Fahrradverkehr verwendet, welche im Verkehrsrecht nicht vorgesehen sind oder nicht vollständig den Normen entsprechen. Das Forschungsprojekt Velomarkierungen basiert auf einem Bericht der Velokonferenz Schweiz, welcher die am häufigsten vorkommenden, nicht geregelten Markierungsmassnahmen dokumentiert. Diese Massnahmen wurden diskutiert, bereinigt und für eine vertiefte Untersuchung freigegeben. Mit Videofilmen dokumentierte Beobachtungen des Verkehrsgeschehens, welche qualitativ und quantitativ ausgewertet wurden. Befragungen der betroffenen Verkehrsteilnehmerinnen haben bei jeder der 15 untersuchten Massnahme zu einem Gesamtbild geführt, woraus sich Empfehlungen ableiten ließen. Das Forschungsprojekt hat zu folgenden Empflungen geführt: Fahrradsymbole auf der Fahrbahn können in Ausnahmefällen sinnvoll sein, weil sie bei beschränkten räumlichen Verhältnissen ein durchgehend markiertes Radroutennetz ermöglichen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen. Im Strassenverkehrsrecht und in den VSS-Normen sind die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen. Fahrradsymbole auf Trottoirs, Fusswegen und in Fussgängerzonen ohneexplizite Zulassung des Velos mittels Signalisation sind nicht zu empfehlen. Es besteht die Gefahr, dass die Sicherheitsbedürfnisse der Fussgänger beeinträchtigt werden. Zudem würde auch das Prinzip des Signalisationsprimats durchbrochen. Dort wo Fahrräder auf Trottoirs und Fusswegen mittels Signalen und Piktogrammen erlaubt werden, empfiehlt es sich gleichzeitig auch Fussgängerpiktogramme anzubringen. Bodenschriften auf Mischverkehrsflächen für Fussgängerinnen und Velofahrer sollen nicht verwendet werden. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass nur sehr wenige Velofahrer bereit sind, ihr Verhalten wegen der Markierungen zu ändern Im Strassenverkehrsrecht sind generelle abstrakte Regelungen enthalten. Auf die räumliche Situation bezogene Empfehlungen lassen sich nur mit ergänzenden technischen Normen formulieren. Zur Erreichung der Projektziele ist es somit unumgänglich, Änderungen im Strassenverkehrsrecht und in den technischen Normen aufeinander abgestimmt vorzunehmen.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
70 S.
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Serie/Report Nr.
Materialien Langsamverkehr; 116