Das Kopftuch der Richterin aus verfassungsrechtlicher Perspektive.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB
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Abstract
Vor dem Hintergrund der Neutralität der dritten Gewalt sowie der negativen Religionsfreiheit der am Gerichtsverfahren beteiligten Personen erscheint es auf den ersten Blick problematisch, wenn eine Richterin ein Kopftuch trägt. Der Beitrag zeigt indes, dass es verfassungsrechtlich tragfähige Gründe für ein entsprechendes Kopftuchverbot nicht gibt, sodass die Religionsfreiheit sowie das Diskriminierungsverbot für die Zulässigkeit des Tragens eines Kopftuchs auch im Rahmen der richterlichen Tätigkeit streiten.
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Die Öffentliche Verwaltung
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Nr. 12
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S. 482-488