Neue Rahmenbedingungen für die Flexibilisierung der Arbeitszeit durch das ArbZG.

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Aachen

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ZLB: 99/749

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DI

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Abstract

Die Arbeit untersucht vor dem Hintergrund der Diskussionen um eine Flexibilisierung der Arbeitszeit, wie sich die für Fragen der Höchststundenzahl einschlägigen Vorschriften des neuen Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) von denen der Arbeitszeitordnung (AZO) unterscheiden und ob sich dadurch tatsächlich Flexibilisierungsmöglichkeiten für den Einsatz von Arbeitnehmern durch den einzelnen Arbeitgeber ergeben haben. Dies geschieht vor allem anhand der folgenden Arbeitszeitmodelle: qualifizierte Gleitzeit, Lebensarbeitszeitverkürzung, Sabbaticals, Vier-Tage-Woche, Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (Kapovaz), Jahresarbeitszeit, Saison- und Kampagnearbeit. Im Ergebnis wird festgehalten, daß sich die Flexibilisierungsmöglichkeiten erhöht haben, was auch hinsichtlich der einzelnen Arbeitszeitmodelle gilt: deren Durchführung im Rahmen der ArbZG ist in größerem Maße zulässig. Ausnahmen stellen lediglich die Lebensarbeitszeitverkürzung und die Vier-Tage-Woche dar, bei denen sich am Umfang der Zulässigkeit nichts geändert hat. Qualifizierte Gleitzeit, Lebensarbeitszeitverkürzung und Sabbaticals waren nach Ausschöpfung der den Tarifvertragsparteien eröffneten Möglichkeiten zur Zeit der Geltung der AZO in geringfügig größerem Maße möglich. goj/difu

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XXVIII, 211 S.

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