Bauplanungsrecht - Spielhalle im Mischgebiet. § 34 Abs.1 und 3 BBauG; §§ 4a Abs.3 Nr. VGH, Urteil v.19.9.1986 - 4 UE 2666/84.

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IRB: Z 852
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Eine Spielhalle mit einer Nutzfläche von ca. 190 qm, die im Zentrum einer Kreisstadt mittlerer Größe, in der es bisher noch keine genehmigte Spielhalle gibt, eingerichtet werden soll, ist eine Vergnügungsstätte mit einem größeren Einzugsbereich. Sie ist wegen der typischerweise mit ihrem Betrieb verbundenen Lärmbelästigung der Anwohner nicht in einem Mischgebiet, sondern grundsätzlich nur gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO in einem Kerngebiet zulässig. (-z-)

Beschreibung

Schlagwörter

Mischgebiet, Kerngebiet, Lärm, Lärmbelästigung, Nachbarrecht, Rechtsprechung, Spielhalle, Zulässigkeit, Vergnügungsstätte, VGH-Urteil, Recht, Baunutzungsverordnung

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In: Baurecht, 18(1987), Nr.2, 178-180

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Mischgebiet, Kerngebiet, Lärm, Lärmbelästigung, Nachbarrecht, Rechtsprechung, Spielhalle, Zulässigkeit, Vergnügungsstätte, VGH-Urteil, Recht, Baunutzungsverordnung

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