Von der Notlösung zum Dauerzustand. Recht und Praxis der kommunalen Unterbringung wohnungsloser Menschen in Deutschland

Engelmann, Claudia/Mahler, Claudia/Follmar-Otto, Petra
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Datum

2020

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Berlin

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ZLB: Kws 70/198

Dokumenttyp (zusätzl.)

EDOC
RE

Zusammenfassung

Die Kommunen sind rechtlich verpflichtet, unfreiwillig obdachlose Menschen vorübergehend unterzubringen (sogenannte ordnungsrechtliche Unterbringung). In Deutschland waren im Jahr 2018 mehrere zehntausend wohnungslose Personen ordnungsrechtlich untergebracht. Tendenz steigend. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat deswegen die ordnungsrechtliche Unterbringung in den Fokus genommen. In einem rechtlichen Teil wird untersucht, welche Anforderungen sich aus dem Grund- und Menschenrechtsschutz ergeben. Die derzeitige Rechtsprechung in Deutschland hält für die ordnungsrechtliche Unterbringung sehr einfache, minimale Wohn- und Versorgungsstandards für ausreichend. Dies kollidiert bei länger andauernder Unterbringung mit den menschenrechtlichen Anforderungen an angemessenes Wohnen, die auch für die ordnungsrechtliche Unterbringung wohnungsloser Menschen in Deutschland gelten. In der empirischen Analyse wird deutlich, dass es kommunal große Unterschiede bei der ordnungsrechtlichen Unterbringung gibt. Der Zugang zu einer Unterkunft hängt maßgeblich davon ab, wie die Kommune ihre Unterbringungsverpflichtung versteht. Wohnungslose finden aus verschiedenen Gründen nur schwer wieder in eigenen Wohnraum. Es braucht dafür in der ordnungsrechtlichen Unterbringung ausreichende und qualifizierte sozialarbeiterische Beratung. Genauso braucht es ausreichend bezahlbaren Wohnraum und vorrangigen Zugang zu diesem für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit Bedrohte. Mit der teilweise jahrelangen Wohndauer in den Wohnungslosenunterkünften verändern sich die Anforderungen an die ordnungsrechtliche Unterbringung: Vonseiten des Bundes und der Länder sollten Empfehlungen für Mindeststandards entwickelt werden. Außerdem braucht es einen besseren Austausch zwischen der Wohnungslosenhilfe auf der einen Seite und anderen Hilfesystemen – wie der psychiatrischen Versorgung, der Suchthilfe, dem Pflegesystem oder der Jugendhilfe – auf der anderen Seite.

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61

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Serie/Report Nr.

Analyse / Deutsches Institut für Menschenrechte

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