Die Rückname von Bodenverkehrsgenehmigungen.
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SEBI: Zs 360-4
BBR: Z 264a
IRB: Z 36b
BBR: Z 264a
IRB: Z 36b
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Zusammenfassung
Die Abgrenzung zwischen den öffentlichen und privaten Interessen bei der Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben ist ebenso schwierig wie die Abwägung der beteiligten privaten und öffentlichen Interessen bei der Beschlußfassung über einen Bebauungsplan. Es geht dabei um Grundfragen des Rechts, die überall zu behandeln sind und sich nur nach den Gegebenheiten des einzelnen Falles entscheiden lassen. Etwa nach denen des hier behandelten, bei dem es - allgemein gefaßt - um die Frage geht, ob und wann Bodenverkehrsgenehmigungen zurückgenommen werden können.
Beschreibung
Schlagwörter
Rechtsprechung, Bodenmarkt, Bodenverkehrsgenehmigung
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In: Stadtbauwelt, Berlin 68 (1977), 12, S. 413-417, Lit.
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Rechtsprechung, Bodenmarkt, Bodenverkehrsgenehmigung