Die erneute Straffälligkeit nach Jugendstrafe. Eine katamnestische Untersuchung der Jugendlichen und Heranwachsenden, die in den Jahren 1954 bis 1957 in Hamburg zu Jugendstrafe verurteilt sind oder gegen die ein Schuldspruch verhängt ist.

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SEBI: BG 804

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Der Verfasser hat mit seiner kriminologischen Untersuchung 1589 Jugendliche und Heranwachsende, die in den Jahren 1954 bis 1957 in Hamburg zu einer Jugendstrafe verurteilt worden waren oder gegen die ein Schuldspruch verhängt worden war, 1963 auf eine erneute Straffälligkeit untersucht. Es wird dabei ein Gesamtüberblick über die erneute Straffälligkeit der Probanden gegeben und aufgezeigt, welche Probanden sich während des Beobachtungszeitraums straffrei geführt haben bzw. nur geringfügig neu bestraft worden sind und bei welchen eine erhebliche Rückfallintensität zu verzeichnen ist. Die dabei zugrundegelegten Kriterien sind hauptsächlich der kriminelle Lebenslauf bis zur sogenannten Ausgangsverurteilung, die Art der Delikte, die zur Ausgangsverurteilung geführt haben, die Begehungsart dieser Delikte - allein oder gemeinschaftlich -, das Alter zur Zeit der Haupttat, der Abschluß der Bewährungszeit, die Rückfallintervalle usw. kp/difu

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Jugend, Jugendlicher, Jugendstrafe, Rückfall, Kriminalität, Kriminologie, Straftat, Strafrecht, Soziographie, Bevölkerung/Gesellschaft, Sozialverhalten

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Hamburg: (1966), XVI, 314 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1966)

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Jugend, Jugendlicher, Jugendstrafe, Rückfall, Kriminalität, Kriminologie, Straftat, Strafrecht, Soziographie, Bevölkerung/Gesellschaft, Sozialverhalten

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