15. Drei-Länder-Wegebautagung 1993 in der Bundesrepublik Deutschland. Freistaat Bayern, Oberstorf, 27. bis 30. Juni 1994.

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ZLB: 95/3518-4

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Abstract

Zum Schutz des Lebensraumes Alpen und der dortigen Bewohner sind auch weiterhin umfangreiche Maßnahmen notwendig. Beim Wegebau müssen Landschaftsbild, die Belange des Natur-, Boden- und Gewässerschutzes sowie der Landschaftsgestaltung berücksichtigt werden. Den Funktionen des Bergwaldes für die Erhaltung des alpinen Kulturlandes und den Schutz der Siedlungen und Verkehrsverbindungen vor Lawinen oder Hochwässern wird durch eine behutsame örtliche Erschließung Rechnung getragen. Die Aufgaben der Wasserwirtschaft betreffen die Pflege der natürlichen Rückhaltefähigkeit der Niederschlagsgebiete, den Ausbau und die Unterhaltung der Oberflächengewässer und die Förderung ihrer biologischen Wirksamkeit sowie den Schutz vor Hochwässern, Lawinen, Muren und Steinschlag. Wichtige Beiträge für diese Aufgaben leistet das Flurbereinigungsgesetz. Der Tagungsband dokumentiert nach einer Reihe einführender Vorträge Beiträge über Lösungsansätze im Konflikt zwischen den Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes und der Alpwirtschaft. eh/difu

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212 S.

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