Der Konjunkturartikel der Bundesverfassung und die öffentlichen Finanzen.

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SEBI: 83/5671

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In die schweizerische Bundesverfassung (BV) wurde am 26. Februar 1978 ein Konjunkturartikel (Art. 31 quinquies BV) aufgenommen. Die Arbeit untersucht, welche Möglichkeiten danach zu einer konjunkturorientierten Finanzpolitik bestehen. Der Bund (Eidgenossenschaft) kann danach zur Beeinflussung der Konjunkturpolitik bereits bestehende, vorwiegend fiskalisch motivierte Steuern sowie andere Bundesabgaben je nach Konjunkturphase erhöhen oder senken (Abs. 3 Sätze 2-4). Diese Befugnis wird allerdings durch das Verfassungsprinzip der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt. Weitere Kernpunkte der Ausführungen sind die verfassungsgeschichtliche Entwicklung des Art. 31 quinquies BV vom Krisenartikel (1947) zum Konjunkturartikel (1978), seine rechtliche Charakterisierung mit den Zielsetzungen der Neuregelung und dem zur Verwirklichung gebotenen Instrumentarium. Hinsichtlich der finanz- und abgabenrechtlichen Bedeutung dieser Vorschrift wird auf ihre Funktion als Lenkungssteuer im Rahmen der weiteren konjunkturpolitischen Zielsetzungen eingegangen. chb/difu

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Konjunktur, Konjunkturpolitik, Finanzpolitik, Verfassungsrecht, Wirtschaftspolitik, Haushaltswesen, Steuer, Finanzplanung, Verfassungsgeschichte, Staat/Verwaltung, Finanzen

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Frankfurt/Main: Lang (1982), XIV, 203 S., Lit.(jur.Diss.; Fribourg 1982)

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Konjunktur, Konjunkturpolitik, Finanzpolitik, Verfassungsrecht, Wirtschaftspolitik, Haushaltswesen, Steuer, Finanzplanung, Verfassungsgeschichte, Staat/Verwaltung, Finanzen

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