Novellierung der ELR-Richtlinie: Stärkung der Innenentwicklung und der ökologischen Komponente.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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Abstract
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) betreibt Baden-Württemberg seit zwölf Jahren erfolgreiche Strukturpolitik für den ländlichen Raum. Der integrierte Entwicklungsansatz des ELR mit seinen vier Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen hat sich bewährt und wird fortgeführt. Angesichts neuer Herausforderungen wurde die ELR-Richtlinie mit Wirkung ab 1.1.2008 überarbeitet. Der demographische Wandel und der Strukturwandel in der Landwirtschaft erfahren stärkere Berücksichtigung und das ökologische Profil des ELR wird nicht nur durch den Focus auf eine Flächen sparende Siedlungsentwicklung gestärkt. Den Herausforderungen des Klimawandels wird mit Energieeinsparung, Energieeffizienz und der Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe sowie dem Einsatz von umweltfreundlichen Bauweisen begegnet. Den Gemeinden im ländlichen Raum soll eine herausragende Rolle zukommen. Außerdem wurden die Voraussetzungen für Kofinanzierungen der Europäischen Union (EU) geschaffen. In dem Beitrag wird die überarbeitete ELR-Richtlinie im Einzelnen erläutert. difu
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Die Gemeinde
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Nr. 24
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S. 969-972