Bebauungsrecht. GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1. Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82.

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1986

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SEBI: Zs 789-4
IRB: Z 177
BBR: Z 67

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Zusammenfassung

Der baurechtliche Bestandschutz kann eine begrenzte Erweiterung des geschützten Baubestandes rechtfertigen, soweit seine zeitgemäß-funktionsgerechte Nutzung dies erfordert, z.B. durch die Errichtung von Garagen. Es besteht ein Anspruch auf Genehmigung baulicher Maßnahmen, die nach Landesrecht baugenehmigungsbedürftig sind und aufgrund Bestandschutzes an dem geschützten Gebäude oder darüber hinausgreifend durchgeführt werden dürfen. (z)

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Bundesbaublatt 35(1986), Nr.8, S.494, 496-497

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