Konsequente Flächenumlegung statt erweiterter Umlegung?
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
SEBI: Zs 3022-4
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Eine konsequente Flächenumlegung müsste nach Auffassung des Autors, damit dem Gleichheitsgebot des GG Art. 3 entsprochen würde, bei allen Umlegungen angewandt werden; nur in Ausnahmefällen sollte davon abgewichen werden können. Einheitliches Umlegungsrecht wäre zu schaffen. Es geht nicht, dass in einer Großstadtgemeinde die Bürger zweierlei Umlegungsarten mit unterschiedlichen Ergebnissen hinnehmen müssen. Die Widersprüche, die sowohl BBauG § 57 als auch BBauG § 58 jeweils in sich als auch im Verhältnis zueinander und zu BBauG § 56 enthalten, müssten beseitigt werden. Jede Umlegung hätte unter demselben Recht zu stehen, insbesondere hinsichtlich des Vorteilsausgleichs. rh
Description
Keywords
Recht, Bodenrecht, Umlegung, Grundstück, Gemeinde, Flächenumlegung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 5(1982)Nr.5, S.195-201, Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Recht, Bodenrecht, Umlegung, Grundstück, Gemeinde, Flächenumlegung