Konsequente Flächenumlegung statt erweiterter Umlegung?

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Eine konsequente Flächenumlegung müsste nach Auffassung des Autors, damit dem Gleichheitsgebot des GG Art. 3 entsprochen würde, bei allen Umlegungen angewandt werden; nur in Ausnahmefällen sollte davon abgewichen werden können. Einheitliches Umlegungsrecht wäre zu schaffen. Es geht nicht, dass in einer Großstadtgemeinde die Bürger zweierlei Umlegungsarten mit unterschiedlichen Ergebnissen hinnehmen müssen. Die Widersprüche, die sowohl BBauG § 57 als auch BBauG § 58 jeweils in sich als auch im Verhältnis zueinander und zu BBauG § 56 enthalten, müssten beseitigt werden. Jede Umlegung hätte unter demselben Recht zu stehen, insbesondere hinsichtlich des Vorteilsausgleichs. rh

Description

Keywords

Recht, Bodenrecht, Umlegung, Grundstück, Gemeinde, Flächenumlegung

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 5(1982)Nr.5, S.195-201, Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Recht, Bodenrecht, Umlegung, Grundstück, Gemeinde, Flächenumlegung

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries