Hamburg als Mitglied des Deutschen Bundes, 1815 bis 1848.

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SEBI: 77/5560

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Hamburgs Entwicklung von einer freien Reichsstadt zu einem Mitglied des Deutschen Bundes ist entscheidend geprägt von den dauernden Auseinandersetzungen um die Erhaltung der städtischen Unabhängigkeit. Die Teilnahme Hamburgs am Wiener Kongreß sowie die in der Bundesakte vom 8. Juni 1815 verbriefte Selbständigkeit als souveränes Glied des Deutschen Bundes beendeten die jahrhundertelangen Auseinandersetzungen um die politische Unabhängigkeit. In der Erkenntnis der politischen Bedeutungslosigkeit Hamburgs fügte sich der Senat ebenso wie andere kleinere Gliedstaaten den Beschlüssen der Bundesversammlung. Auf diese Weise begab man sich in eine politische Unselbständigkeit gegenüber dem Führungsanspruch sowohl Österreichs als auch Preußens, schuf sich andererseits aber im innerhamburgischen Bereich einen politischen Freiraum, in dem man versuchte, ungestört städtischen Interessen nachzugehen.

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Reichsstadt, Souveränität, Bundesstaat, Stadtgeschichte, Verfassungsgeschichte, Geschichte, Recht

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Hamburg: (1976), VII, 279 S., Lit.

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Reichsstadt, Souveränität, Bundesstaat, Stadtgeschichte, Verfassungsgeschichte, Geschichte, Recht

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