Die Eigentumsordnungen in den Mitgliedstaaten und der EWG-Vertrag. Zur Auslegung von Art. 222 EWGV.
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1969
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SEBI: 71/1256
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Zusammenfassung
Während durch den EWG-Vertrag weite Teile der ursprünglich nationalstaatlichen Zuständigkeiten im Bereich der Wirtschaftspolitik auf die Gemeinschaft übertragen worden sind, gehört die Gestaltung der Eigentumsordnung weiterhin zum ,,domaine reserve'' der Mitgliedstaaten.Damit entsteht das Problem der Einordnung nationaler wirtschaftspolitisch relevanter Rechtsinstitute in das Gefüge des auf Gemeinschaftsebene geregelten Wirtschaftsrechts.Der bislang fast unbeachtet gebliebene Art. 222 EWGV ist geeignet, eine der brennenden Fragen der Vertragsanwendung aufzuwerfen, die unter anderem die Kompetenzabgrenzung zwischen Gemeinschaftsorganen und Mitgliedstaaten und die Stellung der öffentlichen und privaten Wirtschaft im Gefüge des gemeinsamen Marktes betreffen.Der vom EGH entschiedene ENEL-Fall zeigt beispielhaft das Bedürfnis nach einer tieferen Durchdringung der mit Art. 222 EWGV zusammenhängenden Probleme der Eigentumsordnung.
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Hamburg: Appel (1969) 114 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg o.J.)
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Serie/Report Nr.
Abhandlungen aus dem Seminar für Öffentliches Recht; 57