Zum Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens.

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SEBI: Zs 745
BBR: Z 54
IRB: Z 1020

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Zusammenfassung

Die Verwaltungsgerichte waren in den vergangenen Jahren des öfteren mit der Frage konfrontiert, ob und in welcher Richtung Betroffene Gerichtsschutz erlangen können, wenn Straßen ohne Planfeststellungsverfahren gebaut und geändert werden. Der Autor resümiert zu dieser Frage die höchstrichterlicher Rechtsprechung zu entsprechenden Straßenbauplanungen und zu wasserrechtlichen Vorhaben. Gleichzeitig setzt er sich kritisch mit unterschiedlichen Auffassungen der Rechtsprechung auseinander, insbesondere seitens des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts. Im Mittelpunkt steht der materielle Rechtsschutz des Betroffenen, sein Grundrechtsschutz. Zentrale Fragen des Verhältnisses von Gesetzgebung und Verwaltung und von Verwaltung und Rechtsprechung werden berührt. Nach Auffassung des Autors kann in vielen Fällen der Grundrechtsschutz nur durch ein Planfeststellungsverfahren erreicht werden.

Beschreibung

Schlagwörter

Planfeststellung, Planfeststellungsverfahren, Rechtsschutz, Rechtsprechung, Enteignung, Straßenbau, Grundrecht, Grundrechtsschutz, Rechtsweg, Grundgesetz, Fernstraßengesetz, Bundesbaugesetz, Recht, Planungsrecht

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Verwaltungsarchiv, Köln 76(1985), Nr.3, S.337-353, Lit.

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Planfeststellung, Planfeststellungsverfahren, Rechtsschutz, Rechtsprechung, Enteignung, Straßenbau, Grundrecht, Grundrechtsschutz, Rechtsweg, Grundgesetz, Fernstraßengesetz, Bundesbaugesetz, Recht, Planungsrecht

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