Die Einordnung des Arbeitsschutzrechts in das öffentliche oder private Recht und die internationalrechtlichen Folgen dieser Einordnung.

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SEBI: 81/5093

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Abstract

In einer Zeit wirtschaftlicher Internationalisierung gewinnt die Frage des Arbeitsschutzes deutscher Arbeitnehmer im Ausland zunehmend an Bedeutung. Die Arbeit erörtert daher die Anwendbarkeit deutscher Arbeitsschutzvorschriften im Ausland, die Möglichkeiten der Einflußnahme von Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Wahl des anzuwendenden Rechts sowie die Frage, ob im internationalen Bereich die schutzrechtlichen Vorschriften dem privaten Vertragsrecht oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind. Dabei wird die Frage nach der Natur des Arbeitsrechts im einzelnen untersucht, um damit feststellen zu können, welchen Einfluß die Bestimmung auf das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Inland sowie im Ausland hat. kp/difu

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Arbeitsschutz, Arbeitsrecht, Internationales Recht, Privatrecht, Öffentliches Recht, Arbeitsort, Arbeit, Arbeitsbedingung, Ausländer, Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung

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Würzburg:(1979), XXIII, 159 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1979)

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Arbeitsschutz, Arbeitsrecht, Internationales Recht, Privatrecht, Öffentliches Recht, Arbeitsort, Arbeit, Arbeitsbedingung, Ausländer, Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung

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