Raumordnerische Aspekte bei der Standortwahl von Kernkraftwerken, dargestellt am Beispiel des Kernkraftwerkes Grohnde/Weser.
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1977
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BBR: Z 206
IRB: Z 995
SEBI: Zs 103
IFL: I 1080/c
IRB: Z 995
SEBI: Zs 103
IFL: I 1080/c
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Zusammenfassung
Die Untersuchung führt zu den Ergebnissen, daß eine ausreichende Energieversorgung auf lange Sicht ohne den Einsatz der Kernenergie nicht vorstellbar erscheint, daß eine Gefährdung der Bevölkerung durch Kernkraftwerke unter normalen Betriebsbedingungen kaum zu erwarten ist, daß jedoch in der dichtbesiedelten Bundesrepublik Deutschland nur wenige Standorte für die Errichtung derartiger Anlagen in Frage kommen. Eine Beeinträchtigung bestehender Nutzungen erfolgt in jedem Fall; der geplante Bau eines Kernkraftwerkes in Grohnde wird in dieser Hinsicht im Rahmen des Zumutbaren bleiben, auf der anderen Seite jedoch eine raumordnungspolitisch erwünschte Belebung des Wirtschaftsraumes Hameln - Grohnde nach sich ziehen. Insbesondere werden keine Beeinträchtigungen des ökologischen Gleichgewichts erwartet, wohl aber eine optische Verschandelung der Landschaft. Da der vorgesehene Standort weder in einem Landschaftsschutzgebiet liegt noch Erholungsraum ist, können landespflegerische Argumente nicht berücksichtigt werden.
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Neues Archiv für Niedersachsen, Göttingen 26 (1977), 1, S. 3-42, Abb.; Lit.