BauGB § 5; BBauG §§ 24, 28 a; BGH, Urteil v. 05.07.90 - Az.; III ZR 229/89 - OLG Köln.
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1990
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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
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Zusammenfassung
Bei Flächennutzungsplänen, die aus mehreren Einzelblättern bestehen, ist nicht zusätzlich zu verlangen, daß sämtliche Blätter mit allen Verfahrensvermerken zu versehen sind. Solchen Erfordernissen kommt regelmäßig nur eine Ordnungsfunktion zu. Verstöße haben auf die Wirksamkeit der Urkunde keinen Einfluß. Das limitierte Vorkaufsrecht darf von den Gemeinden nicht als Mittel zum preiswerten Grunderwerb eingesetzt werden. Das Gesetz verbietet grundsätzlich den Zugriff auf Grundstücksflächen, die für das Ziel, daß die Gemeinde mit der Ausübung des Vorkaufsrechts im konkreten Fall anstrebt, nicht benötigt werden. (rh)
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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 13(1990), Nr.6, S.300-302, Lit.