Die innerkommunale Widerspruchs- und Beanstandungspflicht. Eine Untersuchung der rechtlichen und rechtspolitischen Probleme dieses Rechtsinstituts unter Einbeziehung der hessischen Widerspruchs- und Beanstandungspraxis.
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1991
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SEBI: 92/471
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Der Autor zeigt, daß die weitverbreitete These, die Widerspruchs- und Beanstandungspflicht des kommunalen Verwaltungsorgans diene der objektiven Kontrolle von Beschlüssen der kommunalen Volksvertretung auf ihre Rechtmäßigkeit bzw. auf ihre Übereinstimmung mit dem Wohl der Kommune und schütze damit das kommunale Selbstverwaltungsrecht vor dem Zugriff der Aufsichtsbehörden, dringend einer Revision bedarf. Aufgrund einer empirischen Analyse und der Entwicklung der Beanstandungspflicht seit Anfang des 19. Jahrhunderts wird nachgewiesen, daß dieses Rechtsinstitut auch heute noch primär der politischen Disziplinierung der Gemeindevertretung dient und deshalb demokratischen Kommunalverfassungen wesensfremd ist. Außerdem wird die Frage erörtert, wie die Gemeindevertretung in Hessen gegen eine Widerspruchs- oder Beanstandungsverfügung vorgehen kann. kmr/difu
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Baden-Baden: Nomos (1991), 326 S., Lit.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1991)
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Serie/Report Nr.
Frankfurter kommunalwissenschaftliche Studien; 1Nomos Universitätsschriften. Recht