Die Gemeindefinanzreform. Notwendigkeit, Ziele und Auswirkungen der gesetzlichen Maßnahmen der Jahre 1969/70.

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SEBI: 72/2511

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Die Ausgestaltung des Finanzreformgesetzes vom 2. Mai 1969 durch das Gemeindefinanzierungsreformgesetz vom 20. Sept. 1969, das die Konjunkturwidrigkeit der kommunalen Finanzpolitik und die daraus resultierednden Finanzkraftungleichheiten aufheben sollte, hat bisher quantitative Verbesserungen gebracht. Durch die Revision von Grund- und Gewerbesteuer wurden mehr Bürger an den Gemeindelasten beteiligt und der Steueranteil an den Gesamteinnahmen erhöht. Umstritten bleibt die Regelung der Gewerbesteuer; offen ist noch die Frage des Hebesatzrechtes und der Höchstbeträge. Das Gesetz war nur ein erster Schritt; in umfassenderen Reformplänen muß die grundsätzliche Frage der Aufkommensverteilung zwischen Bund bzw. Ländern und Gemeinden und die Zuweisung neuer Steuerquellen zur Auffüllung der Deckungslücken angegangen werden. Dazu werden die Vorschläge der SPD diskutiert.

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Gemeindefinanzreform, Gemeindesteuer

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Göttingen, (1972) XXIV, 168 S., Lit.; jur.Diss.; Göttingen 1972

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Gemeindefinanzreform, Gemeindesteuer

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