Ersatz für die Grundsteuer. Eine einfache, effiziente, kostengünstige und gerechte Lösung.

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Berlin

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0043-6275

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ZLB: Wi 1 ZB 7101

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Abstract

Die Einheitsbewertung des Grundvermögens für die Erhebung der Grundsteuer wurde im April 2018 vom Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundrecht auf Gleichbehandlung nicht vereinbar befunden. Die Einheitsbewertung muss nun bis zum 31.12.2019 neu geregelt werden. Wird dies unterlassen, fällt die Grundsteuer ersatzlos weg. Da die Grundsteuer eine alleinige Einnahme der Kommunen ist, sind hier Proteste zu erwarten. Die Einnahmeausfälle könnten jedoch mit einer Beteiligung an der Umsatz- und Einkommensteuer kompensiert werden.

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Wirtschaftsdienst : Zeitschrift für Wirtschaftspolitik

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Nr. 9

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S. 669-672

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