Bodenschutzrecht - auf dem Weg zur Nachhaltigkeit. Konkretisierung der Schutzziele und Harmonisierung der Regelungsfülle.

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: R 689/41

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DI
RE

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Abstract

Böden sind empfindliche Ökosysteme, die zahlreiche Funktionen im Naturhaushalt übernehmen. Als solche sind sie nur begrenzt regenerationsfähig. Das verpflichtet zu einem nachhaltigen Umgang mit der Ressource. Ausgehend von dem politischen Leitbild der Nachhaltigkeit, das rechtlich ausgeformt und präzisiert wird, leistet die Arbeit eine Bestandsaufnahme des bodenschützenden Umwelt- und Planungsrechts. Das Bundesbodenschutzgesetz ist aufgrund seiner weitreichenden Subsidiarität nur Ausgangspunkt der Untersuchung, erweist sich aber dennoch als eine der Schlüsselstellen zur Stärkung des Bodenschutzes. Die Einführung konkreterer Nachhaltigkeitsziele, sowie eine Harmonisierung des bestehenden Regelungssystems sind möglich. Auch eine Stärkung planerischer Instrumente zum Schutz des Bodens ist ein Baustein für mehr Nachhaltigkeit.

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440 S.

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Forum Umweltrecht; 64