Die verfassungsrechtliche Bedeutung des Postulates nach gleichwertigen Lebensverhältnissen für Raumordnung und Landesentwicklungspolitik.
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IRB: Z 1035
SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46
SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46
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Zusammenfassung
Der Autor untersucht die Frage, ob die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, inzwischen "in den Rang eines normativen Begriffs gelangt", inhaltlich konsensfähig ist. Er sieht lediglich die Möglichkeit, "dem Prinzip der Gleichwertigkeit einer juristisch fassbaren und konkretisierbaren Inhalt zu geben", der besagt, dass "die Lebensverhältnisse in allen Räumen so zu gestalten sind, dass sie jedem Bürger einen bestimmten Mindeststandard an Leistungen und Infrastruktur zur Verfügung halten". Zu diskutieren wäre dann, "was zu diesem Mindeststandard gehört und wovon dieser in der Aufwärtsentwicklung des Wohlstandes abhängig ist". kr
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Politik, Raumordnung, Lebensqualität, Verfassungsrecht, Landesentwicklungsplanung, Mindestanforderung, Infrastruktur, Lebensverhältnis
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Landkreis 52(1982)Nr.11, S.550-551
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Politik, Raumordnung, Lebensqualität, Verfassungsrecht, Landesentwicklungsplanung, Mindestanforderung, Infrastruktur, Lebensverhältnis