Die strafrechtliche Haftung für Verwaltungsentscheidungen nach dem neuen Umweltstrafrecht. Dargestellt an dem Paragr. 324 StGB
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SEBI: 83/4264
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Abstract
Eine fortwährende Verschlechterung der Umweltbedingungen führte zur Einführung von Strafbestimmungen zum Schutze der Umwelt in das geltende Strafgesetzbuch.Eine Normierung war offensichtlich nötig geworden, da die vorhandenen verwaltungsrechtlichen Vorschriften allein kein effizientes Abwehrmittel gegen zunehmende Umweltverstöße darstellten.Gründ für dieses Defizit waren nicht nur die mangelnde Qualität verwaltungsrechtlicher Instrumentarien, sondern auch ihr nachlässiger Vollzug durch die Verwaltungsbehörden.Insbesondere auf kommunaler Ebene kam es nicht selten zu Verhandlungen und anschließenden Arrangements mit den Tätern.Trotz dieser Kenntnis wurde die Einführung eines speziellen Amtsträgertatbestandes für derartige Verstöße abgelehnt.Die Arbeit versucht daher, im Rahmen des geltenden Pargr. 324 des Strafgesetzbuches (Verunreinigung eines Gewässers) Möglichkeiten aufzuzeigen, die Strafbarkeit eines Amtsträgers bei Verstößen dennoch zu begründen. kp/difu
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Strafrecht, Strafgesetzbuch, Umweltstrafrecht, Haftung, Verwaltungsentscheidung, Amtsträger, Unterlassungstäter, Garantenpflicht, Gewässerschutz, Abwasserbeseitigung, Wasserwirtschaft, Umweltschutz, Kommunalbediensteter
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Tübingen:(1982), XIII, 171 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1982)
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Strafrecht, Strafgesetzbuch, Umweltstrafrecht, Haftung, Verwaltungsentscheidung, Amtsträger, Unterlassungstäter, Garantenpflicht, Gewässerschutz, Abwasserbeseitigung, Wasserwirtschaft, Umweltschutz, Kommunalbediensteter